Parkmöglichkeiten
Kongresszentrum
Wenn Sie mit dem Auto anreisen, steht Ihnen der Parkplatz Kongresszentrum mit 250 Parkfeldern an der Talstrasse zur Verfügung. Alle Eingänge des Kongresszentrums sind nur wenige Meter vom Parkplatz entfernt. Die Parkplätze können nicht reserviert werden.
Kurze Parkdauer
Lösen Sie das Parkticket am Parkautomaten auf dem Parkplatz und platzieren Sie es sichtbar hinter der Windschutzscheibe.
Gebühren: CHF 1.00 pro Stunde
Bezahlung: Münzen in Schweizer Franken und Euro, via Parkingpay (App) oder Twint
Lange Parkdauer
Als Kongressteilnehmer/in haben Sie die Möglichkeit, am Ticketautomaten auf dem Parkplatz mit der Parkingpay App eine Langzeit Parkkarte zu lösen. Wichtig: Dieses Ticket ist nur gültig für Kongressteilnehmende.
- 1 Tag: CHF 8.00
- 2 – 3 Tage: CHF 10.00
- 4 – 7 Tage: CHF 20.00
Das Ticket ist ausschliesslich auf dem Parkplatz Kongresszentrum gültig und die Zahlung nur mit der Parkingpay App möglich.
Das Nachtparkverbot im Winter gilt auch bei Langzeit-Parkkarten.
E-Parkplätze
Auf dem Parkplatz Kongresszentrum stehen Ihnen vier Parkplätze mit Strom-Ladestationen zur Verfügung. Es gelten die Gebühren für den Parkplatz Kongresszentrum. Eine Übersicht über die Stromtankstellen in Davos Klosters finden Sie auf www.ewd.ch.
Behindertenparkplätze
Auf dem Parkplatz Kongresszentrum befinden sich beim Eingang Talstrasse drei Behindertenparkplätze. Nutzen Sie die Parkfelder nur mit einer gültigen Parkkarte. Es gelten die Gebühren für den Parkplatz Kongresszentrum.
Weitere Parkmöglichkeiten
Sollte der Parkplatz Kongresszentrum belegt sein, befinden sich in Davos Dorf und Davos Platz weitere Parkplätze. Einige haben wir untenstehend aufgeführt. Eine Übersicht über alle Parkmöglichkeiten finden Sie unter www.parking.ch.
Davos Platz
Sportzentrum: 60 Plätze
Parkhaus Silvretta: 470 Plätze
Jakobshorn: 550 Plätze
Parkhaus Arkaden: 75 Plätze
Davos Dorf
Migros Parkhaus: 150 Plätze
Parsenn: 700 Plätze
Nachtparkverbot
Bitte beachten Sie, dass in Davos im Winter ein allgemeines Nachtparkverbot gilt. Dieses bezieht sich auf alle Parkplätze, welche keine gebührenpflichtige Parkzeit von 24 Stunden kennen und besteht vom 01. November – 30. April täglich von 03.00 – 07.00 Uhr.